23. Vorbemerkungen Im Zivilpunkt sind betreffend den Beschuldigten 1 folgende Zivilklagen angefochten: - Die Zivilklage der H.________ AG, welche durch die Vorinstanz teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, der H.________ AG CHF 57'911.20 zu bezahlen. Soweit weitergehend wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen (Ziff. V.1.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Die Zivilklage von G.________, welche teilweise gutgeheissen und A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art.