Darüber hinaus hat das Gericht zu prüfen, ob die Massnahme notwendig, geeignet und verhältnismässig ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_97/2019 vom 6. November 2019 E. 5.3 mit Hinweis auf die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches [Allgemeine Bestimmungen, Einführung und Anwendung des Gesetzes] und des Militärstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht vom 21. September 1998, BBl 1999 Bd. II S. 2105).