Er konnte schon vor seiner Heirat, 1991, in BL.________(Ortschaft) ein Einfamilienhaus erwerben, lebte also auch wirtschaftlich in sehr geordneten, bürgerlichen Verhältnissen. Ca. 2004 machte er sich selbständig. Ohne Details zu kennen ist davon auszugehen, dass dieser zweite Teil seines Vorlebens nicht von besonders grossen Erfolgen geprägt war. A.________ war als Treuhänder tätig und hielt verschiedene Firmen, ohne dass eine davon als besonders erfolgreich bezeichnet werden kann. 2011 liess er sich scheiden, mehr oder weniger zeitgleich kam es zur Übernahme der W.________(AG) und der Zusammenarbeit mit C.________.