Der erste Teil, umfassend Kindheit / Jugend, Ausbildung und berufliche Tätigkeit als Angestellter, ist als absolut unauffällig zu bezeichnen. A.________ erlebte eine normale Kindheit und Jugendzeit, konnte eine gute Ausbildung absolvieren und arbeitete in verschiedenen Branchen und in verschiedenen Positionen als Angestellter, hatte also ein unauffälliges Berufsleben. Er heiratete mit 31 Jahren, wobei die Ehe kinderlos blieb. Er konnte schon vor seiner Heirat, 1991, in BL.________(Ortschaft) ein Einfamilienhaus erwerben, lebte also auch wirtschaftlich in sehr geordneten, bürgerlichen Verhältnissen.