Der Beschuldigte handelte wiederum direktvorsätzlich. Gesetzesgetreues Verhalten wäre ohne weiteres möglich gewesen. Die qualifizierte Veruntreuung zum Nachteil der Bauherrschaft I.________ wäre für sich genommen mit einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten zu sanktionieren. Die Freiheitsstrafe ist mit einem Asperationsfaktor von 2/3, ausmachend 6 Monate, an die Einsatzstrafe zu asperieren. 20.2.3 Asperation für die mehrfache qualifizierte Veruntreuung zum Nachteil von M.________ und N.________ Betreffend die objektive Tatschwere ist beim Bauprojekt M./N.__