Wenngleich die tatsächlichen finanziellen Folgen für die Bauherrschaft I.________ nur in ungefährer Weise abgeschätzt werden können, bleibt festzuhalten, dass auch für diese die Kündigung des GU-Vertrags inmitten des Baus eines Einfamilienhauses eine grosse finanzielle und psychologische Belastung darstellte. Was die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs betrifft, kann analog auf das beim Bauprojekt G.________ Ausgeführte abgestellt werden. Das Verwenden der zweckgebundenen Gelder für die Finanzierung anderer, insb. privater, Ausgaben ist deliktstypisch. Der Beschuldigte handelte wiederum direktvorsätzlich.