So wurde mit mehreren Bauhandwerkerpfandrechten konfrontiert, musste einen neuen Architekten suchen, das Erbe seines Grossvaters aufwenden und später gar sein EFH verkaufen und ins DEFH umziehen, um die Finanzierungslücke schliessen zu können. Weiter legte die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend dar, dass der Beschuldigte 1 den Privatkläger G.________ wiederholt vertröstete, auf Zeit spielte und schliesslich, als kein frisches Geld mehr einging, in Spanien gänzlich untertauchte. G.________ wurde in seinem Vertrauen, das er gegenüber dem Beschuldigten 1 aufbrachte, schwer enttäuscht. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist als nicht unerheblich zu bezeichnen.