2019, Art. 138 N 7). Hinsichtlich der objektiven Tatschwere ist unter dem Titel des Ausmass des verschuldeten Erfolgs festzuhalten, dass der Deliktsbetrag, der sich auf knapp eine halbe Million beläuft, durchaus hoch ist, im Vergleich mit anderen denkbaren Fällen von Veruntreuung im Wirtschaftsleben aber deutlich grössere Summen denkbar bleiben. Das Fehlen dieser Mittel hatte für den weiteren Bau des DEFH für G.________ erhebliche Folgen. So wurde mit mehreren Bauhandwerkerpfandrechten konfrontiert, musste einen neuen Architekten suchen, das Erbe seines Grossvaters aufwenden und später gar sein EFH verkaufen und ins DEFH umziehen, um die Finanzierungslücke schliessen zu können.