Sodann sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Freiheitsstrafe auch im Hinblick auf die weiteren Kriterien für die Wahl der Strafart, insbesondere die Zweckmässigkeit der Sanktion, die Effekte auf den Täter und die Präventionswirkung als einzig richtig erscheint. Sodann erscheint in Übereinstimmung mit der Vorinstanz korrekt, ausgehend vom Deliktsbetrag von der qualifizierten Veruntreuung zum Nachteil von G.________ als Einsatzdelikt auszugehen und hernach die weiteren Delikte zu asperieren. 20.2 Tatkomponenten 20.2.1 Qualifizierte Veruntreuung, mehrfach begangen, zum Nachteil von G.________ Objektive Tatkomponenten