19. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung und die Methodik – insb. die Gesamtstrafenbildung – kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 18 953 ff., S. 179 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 20. Konkrete Strafzumessung 20.1 Strafrahmen und Strafart Der Beschuldigte 1 hat sich wegen mehreren Straftaten schuldig gemacht. Er wird schuldig erklärt wegen: - Veruntreuung im Deliktsbetrag von CHF 65'911.20, begangen im Juli 2011 (Ziff. I.1. der Anklageschrift, Themenkomplex AH.________(Auto));