111 Bescheid wissen müssen. Allein aus dem Umstand, dass C.________ mit A.________ in Spanien war, ergibt sich noch nicht, dass er von den angeklagten abredewidrigen Geldverwendungen gewusst haben muss. Dies könnte nur dann allenfalls angenommen werden, wenn A.________ und C.________ in Spanien 'geprotzt' hätten und C.________ deshalb hätte klar sein müssen, dass A.________ sich ein solches Leben nur mit deliktischen Handlungen leisten konnte. Auch dafür gibt es in den Akten keine Anhaltspunkte. Allgemein geht aus den Akten nicht hervor, was C.________ über die finanziellen Verhältnisse A.___