- Die W.________(AG) hatte keine (bzw. zumindest keine tagesaktuelle) Buchhaltung, aus der sich die Liquiditätslage hätte entnehmen lassen bzw. aus der C.________ hätte erkennen können, dass A.________ "Baugelder" abredewidrig verwendete. Es existieren keine E-Mails oder sonstigen Dokumente, in denen A.________ C.________ über die Liquiditätslage der W.________(AG) informierte.