In Absatz 5 der Anklageschrift wird C.________ vorgeworfen, er habe gewusst bzw. hätte wissen müssen, dass "die Baugelder weg waren und die W.________(AG) die GU-Verträge unmöglich wird erfüllen können." Objektiv gesehen waren "die Baugelder" nicht vollumfänglich weg, was gerade der Vorwurf im Zusammenhang mit E.________ deutlich zeigt, wo die abredewidrige Verwendung nur rund eines Zehntels der Bausumme angeklagt ist. Bei den übrigen drei Anklageziffern wird noch näher zu prüfen sein, ein wie grosser Teil der Bausumme abredewidrig verwendet wurde. A.________ wird jedoch nirgends vorgeworfen, die gesamte Bausumme unrechtmässig verwendet zu haben.