zu erkennen. Abgesehen davon ergeben sich aus den Akten auch nicht genügend Hinweise auf Qualität der Arbeiten von AF.________, so dass das Gericht auch nicht beurteilen kann, ob C.________ zu Recht oder zu Unrecht kritisch mit dem Angestellten der W.________(AG) umging. Nichts, was AF.________ aufgrund des Drucks von C.________ tat oder auch nicht tat, war aber für die Handlungen von A.________ im Zusammenhang mit den Kundengeldern kausal. Für die rechtliche Würdigung ist der Umgang C.________ mit AF.________ daher ohne Bedeutung. Dass er auch J.________ unter Druck gesetzt haben könnte, ergibt sich weder aus den Akten noch aus dessen Aussagen.