_, die man als Ausübung unzulässigen Drucks auf Subunternehmer interpretieren könnte. Keines der durch die Staatsanwaltschaft angeschriebenen Subunternehmen [es wurden immerhin 18 Unternehmen angeschrieben, vgl. pag. 07 200 001 ff.] machte denn auch Druckversuche seitens von C.________ geltend. Der Vorwurf erweist sich damit als klar nicht erstellt. Dass C.________ hingegen wie angeklagt den "Hilfsarchitekten" AF.________ mindestens per E-Mail unter Druck setzte, wurde bereits aufgezeigt. Auch diesbezüglich ist jedoch keine Kausalität zu den angeklagten Veruntreuungshandlungen A.________ zu erkennen.