_ A.________ bei deliktischen Handlungen unterstützen wollen, dann hätte er in der Schweiz präsent und dafür besorgt sein müssen, dass die Bauherren auch die letzten Tranchen der Werkpreise auf Konti der W.________(AG) überweisen. Gerade das tat er aber nicht. In Absatz 4 wird C.________ vorgeworfen, er habe zu A.________ gehalten, als die Bautätigkeit der W.________(AG) wegen ausbleibender Bezahlung der Subunternehmer ins Stocken geraten sei. Dass dem tatsächlich so war, daran besteht kein Zweifel: C.________ distanzierte bzw. trennte sich nicht von A.________, er bezog von der W.________(AG) bis im April 2014 regelmässig Geld: […]