das nicht getan, müsste man ihm dies vorwerfen. Gleiches gilt auch für seine weiteren in Absatz 2 aufgeführten Tätigkeiten: Dass er Kostenvoranschläge erstellte, mit Subunternehmern verhandelte und mit diesen Verträge abschloss, ihre Rechnungen kontrollierte und diese bei der W.________(AG) zur Zahlung freigab, gehörte ganz einfach zu seinen Aufgaben, so wie das zur Aufgabe jedes Architekten gehört. Die Mehrzahl der Subunternehmer verhandelte tatsächlich mit C.________ (vgl. z.B. pag. 07 200 034 ff., pag 21 005 170 ff.; mit einigen, insbesondere mit der Z.________ GmbH, mit der CS.