Dass C.________, wie in diesem Absatz weiter umschrieben, die Bauherren betreute und für sie eine wichtige Ansprechperson war, ergibt sich aus den Aussagen der Geschädigten. Aber auch daran ist nichts Unrechtmässiges zu erkennen: Es ist schlicht die Aufgabe eines Architekten, die Bauherren zu betreuen, ihre Wünsche in Erfahrung zu bringen und sie während des Bauprozesses zu begleiten. Hätte C.________ das nicht getan, müsste man ihm dies vorwerfen.