Geld zum Bauen anvertrauen, ist nichts als logisch. Darin eine unrechtmässige Handlung zu sehen, ginge deutlich zu weit und würde nur dann allenfalls funktionieren, wenn A.________ nachgewiesen werden könnte, er habe von Anfang an nur GU-Verträge abgeschlossen, um sich die Gelder der Bauherren 'unter den Nagel zu reissen'. Dieser Vorwurf wird A.________ in der Anklageschrift jedoch – zu Recht – nicht gemacht, und dafür gibt es denn auch nicht einmal den Ansatz eines Beweises. Im Gegenteil, aufgrund der Akten ist