106 17.4 Beweiswürdigung durch die Vorinstanz und die Kammer Wie bereits dargelegt, verfasste die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten 2 nur eine einzige Anklageziffer, ohne direkten Bezug auf die einzelnen Bauprojekte und damit die dem Beschuldigten 1 vorgeworfenen Handlungen. Sie bezeichnete indes den Beschuldigten 2 bei den sämtlichen Anklagevorwürfen gegen den Beschuldigten 1 im Themenkomplex W.________(AG) (Ziff.