Der Zeuge AF.________ habe den Beschuldigten 2 auch anlässlich seiner oberinstanzlichen Einvernahme als seinen ehemaligen Vorgesetzten bezeichnet. Dem Beschuldigten 2 habe sich mit der Absicht des dauerhaften Verlassens der Schweiz Richtung Spanien die Frage stellen müssen, was mit den Baustellen in der Schweiz passiere. Allerspätestens nach den Meldungen der Bau-