Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. Oktober 2012 bis 14. Mai 2014 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 822'129.27 [entspricht den addierten Deliktsbeträgen, die A.________ angelastet werden], indem er A.________ psychisch und physisch unterstützte, indem er als Chefarchitekt der W.________(AG) sämtliche geschädigten Personen als Kunden akquirierte und so darauf hinwirkte, dass diese A.________ Baugelder anvertrauten.