17. Rolle des Beschuldigten 2 17.1 Vorwurf gemäss Ziff. II. der Anklageschrift Die Vorinstanz fasste die mit Anklageschrift vom 3. August 2021 gegen den Beschuldigten 2 erhobenen Vorwürfe (pag. 16 002 020 f.) wie folgt korrekt zusammen (pag. 18 876 f., S. 102 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Betreffend C.________ (gekürzt) Betreffend C.________ verfasste die Staatsanwaltschaft nicht vier einzelne Ziffern in der Anklageschrift, sondern fasste den Vorwurf in einer, der Folgenden, Ziffer zusammen: