___ GmbH von CHF 192'703.90 auf CHF 120'000.00 herunterhandeln können, war der Sinn des vereinbarten Pauschalbetrags für GU-Leistungen von CHF 98'500.00 genau der, dass das Ehepaar I.________ auf keinen Fall mehr für die Leistungen der W.________(AG) würde bezahlen müssen. Dass der Sinn des vereinbarten Pauschalbetrags für GU- Leistungen war, dass das Ehepaar I.________ auf keinen Fall mehr für die Leistungen der W.________(AG) würde bezahlen müssen, ergibt sich deutlich aus den entsprechenden Ausführungen A.________ in seiner E-Mail vom 29. August 2013, in welcher er ebendiesen Pauschalbetrag erläuterte (pag. 04 002 034).