Die Aussage A.________, warum die W.________(AG) die gesamten CHF 122'000.00 zugute gehabt haben soll, ist falsch und eine reine Schutzbehauptung: Abgesehen davon, dass wie in […] a.E. hiervor ausgeführt keine Rede davon sein kann, die W.________(AG) habe die Z.________ GmbH von CHF 192'703.90 auf CHF 120'000.00 herunterhandeln können, war der Sinn des vereinbarten Pauschalbetrags für GU-Leistungen von CHF 98'500.00 genau der, dass das Ehepaar I.________ auf keinen Fall mehr für die Leistungen der W.________(AG) würde bezahlen müssen.