18 950, S. 176 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): A.________ überwies weiter wie angeklagt zwischen dem 7. Januar 2014 und dem 30. April 2014 in sechs Tranchen total CHF 122'000.00 vom AB.________Konto I.________ auf die beiden Konti der W.________(AG) bei der AB.________(Bank) AG und der AC.________ (Bank). Es kann dazu auf die korrekten Fundstellen in der Anklageschrift (Fn. 185-190, S. 18 f.) verwiesen werden. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, davon seien nur CHF 59'517.50 gerechtfertigt gewesen (vgl. Ziff. I.2.4 S. 19 der Anklageschrift).