_ konnte A.________, der diesen selbst sinngemäss als schlechten Geschäftsmann bezeichnete, nicht darauf vertrauen, dass er die Vorauszahlung bzw. das Darlehen wirklich abarbeiten würde. Das Gericht erachtet deshalb den angeklagten Sachverhalt in Bezug auf Y.________ / die X.________ im Betrag von CHF 7'920.25 (CHF 2'920.25 + CHF 5'000.00) als erstellt. Der Betrag wurde entgegen dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht für die Erstellung des EFH I.________ verwendet. Angesichts des nicht allzu hohen Betrags könnte man noch über die Ersatzfähigkeit A.________ diskutieren. Der vorliegende Fall ist aber diesbezüglich nicht mit dem in Ziff. I.2.3 der Anklageschrift (Bauprojekt EFH M./N.__