Die Z.________ GmbH betonierte unbestrittenermassen das Fundament des EFH I.________, den Keller und die Decke über dem Keller. Mit anderen Worten erhielt das Ehepaar I.________ für die CHF 120'000.00, welche von ihrem Baukonto aus bezahlt wurden, eine entsprechende Gegenleistung. Das Ehepaar I.________ erlitt folglich diesbezüglich keinen Schaden. Soweit ersichtlich sagte BA.________ nie, dass dies Geld vom Bauprojekt G.________ sei und I.________ habe man noch nicht bezahlt. Es handelt sich eher um ein «Buchungsdurcheinander» als um eine Gefährdung. Falls doch wegen allfällig drohender Bauhandwerkerpfandrechte von Seiten der Z.________ GmbH von einer Vermögensgefährdung ausgegangen wer-