Auf die Aussagen BA.________ ist deshalb abzustellen und das Gericht erachtet es als erstellt, dass I.________ für die von ihnen einbezahlten CHF 120'000.00 eine angemessene Gegenleistung erhielten. Folglich ist nicht erstellt, dass A.________ das Ehepaar I.________ schädigen wollte: Seine Argumentation, er habe bei I.________ "Vollgas" gegeben und alles dafür getan, dass das EFH so schnell wie möglich betoniert werde, indem er der Z.________ GmbH eben die flüssigen Mittel zur Verfügung