GmbH intern einigten, sofern sie nur die Leistung erhielten, für die sie bezahlt hatten. Man könnte nun natürlich noch versucht sein zu argumentieren, CHF 120'000.00 seien ein zu hoher Betrag für das Betonieren von Fundament samt Keller und Decke. Dass dem nicht so war, sondern diese Summe als angemessen bezeichnet werden muss, ergibt sich aber aus den Aussagen BA.