97 man strafrechtliche und wirtschaftliche Überlegungen trennen darf. Nachfolgend ist zunächst wie bei den übrigen Anklageziffern auf die Chronologie der Ereignisse einzugehen. Danach setzt sich das Urteil insbesondere mit den Leistungen der Z.________ GmbH im Zusammenhang mit dem Projekt EFH I.________ und den Zahlungen an diese auseinander. Anschliessend wird auf die als unrechtmässig angeklagten Zahlungen an die X.________ und an Y.________ eingegangen, bevor sich das Urteil dann noch mit dem der W.________(AG) zustehenden Architekturhonorar für das EFH I.________ befasst.