18 946 f., S. 172 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Anklageziffer I.2.4 ist das beste Beispiel für das 'Gewurstel' in der W.________ (AG) welches aber wohl in einem Grossteil der Baubranche stattfindet. Sie zeigt die Geldumlagerungen innerhalb der W.________ (AG) aber auch innerhalb der Z.________ GmbH. Sie wirft auch die Frage auf, wie stark