Im Zeitpunkt des Baustopps sei man sodann erst im Rohbau gewesen, weshalb es für den Sanitär noch nichts zu tun gegeben habe. Auch habe der Beschuldigte 1 nie konkret ausgesagt, was Y.________ auf der Baustelle gemacht habe. Er habe ausweichend von Planungsarbeiten und Materialeinkäufen gesprochen und gesagt, die Architekten vor Ort würden dies besser wissen. Die beiden Architekten vor Ort, AF.________ und J.________, hätten es aber bezeichnenderweise nicht besser gewusst. Auch könnten keine Rechnungen der X.________ konkret dem Bauprojekt I.________ zugeordnet werden.