95 sen, wobei ab Januar 2014 auf dem Grundstück in Q.________ tatsächlich gebaut worden sei. Bis Anfang März 2014 sei die Decke über dem Untergeschoss betoniert worden, so dass das Ehepaar I.________ am 11. März 2014 vertragsgemäss die dritte Akonto-Zahlung von CHF 180'000.00 überwiesen habe. Die Gelder seien auf ein auf die W.________(AG) lautendes, aber die Rubrik «EFH I.________» aufweisendes Konto bei der AB.________(Bank) AG geflossen. Über dieses Konto habe der Beschuldigte 1 frei verfügen können.