Gehilfe: C.________ Privatkläger: I.________ 16.2 Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend zusammengefasst wiedergegeben (pag. 18 934 bis 18 946, S. 160 bis 172 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Hierauf wird vollumfänglich verwiesen. 16.3 Beweiswürdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz erwog zusammengefasst, das Ehepaar I.________ und die W.________(AG) hätten am 11. September 2013 einen GU-Vertrag abgeschlos-