GmbH, S.________, C.________, Y.________ und / oder weiteren Personen verbraucht. Insgesamt tätigte A.________ unrechtmässige Überweisungen in der Höhe von CHF 203'295.15 und bekundete damit seinen Willen, den obligatorischen Anspruch von I.________ zu vereiteln. A.________ war weder in der Lage noch gewillt, umgehend gegenüber I.________ Ersatz zu leisten. Da die Vermögenswerte weder vereinbarungsgemäss verwendet, noch fristgerecht zurückbezahlt worden sind, wurden I.________ im entsprechenden Umfang geschädigt.