Der W.________ bzw. dem verantwortlichen Organ A.________ wurden die von I.________ eingezahlten Vermögenswerte gestützt auf den GU Vertrag I.________ und die Generalunternehmererklärung I.________ mit der Verpflichtung anvertraut, sie im Interesse der Bauherrschaft für die Erstellung eines Einfamilienhauses in Q.________(Ortschaft) BE zu verwenden und damit Materialkosten, Werklohnforderungen von Subunternehmern sowie Architektenhonorare zu begleichen, weshalb die Vermögenswerte für A.________ bzw. die W.________ wirtschaftlich fremd waren.