Demgegenüber wurden CHF 26'117.90 der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht für die Begleichung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauprojekts M./N.________ verwendet. Der Beschuldigte 1 handelte auch in diesem Punkt direktvorsätzlich. Er wusste um seine Pflicht, die Baugelder ausschliesslich für das Bauprojekt M.________ verwenden zu dürfen. Der Beschuldigte wollte die der W.________(AG) einbezahlten Baugelder indes auch für sein persönliche Aufwendungen gebrauchen und seinen gehobenen Lebensstandard im Ausland weiterführen.