92 Der Beschuldigte 1 konnte über die auf das allgemeine Konto der W.________(AG) überwiesenen Baugelder ohne Mitwirkung der Bauherrschaft frei verfügen. Vom Gesamtbetrag von CHF 66'780.00 verwendete der Beschuldigte 1 insgesamt CHF 40'602.10 abredekonform (CHF 4'429.60 zweckdienliche Zahlungen und anteilmässiges GU-Honorar von CHF 40'602.10). Demgegenüber wurden CHF 26'117.90 der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht für die Begleichung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauprojekts M./N.________ verwendet.