26'117.90 als erstellt. 15.7 Rechtliche Würdigung Die theoretischen Grundlagen zur Veruntreuung von Vermögenswerten gemäss Art. 138 Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB und der Qualifikation nach Ziff. 2 wurden bereits erläutert; es kann auf das Gesagte verwiesen werden (E. 13.6.1 hiervor). Die Bauherrschaft M.________ zahlte gestützt auf den zwischen ihr und der W.________(AG) abgeschlossenen GU-Vertrag vom 5. Juni 2013 einen Betrag von CHF 66'780.00 an die W.________, wobei letztere verpflichtet war, diesen Betrag ausschliesslich für das Bauprojekt zu verwenden.