91 addieren sind CHF 4'429.60, welche zweckdienlich bezahlt wurden. Folglich wurde insgesamt ein Betrag von CHF 40'602.10 vereinbarungskonform eingesetzt. Es verbleibt ein Betrag CHF 26'117.90, welcher nicht vereinbarungsgemäss verwendet wurde. Dies stellt den massgeblichen Deliktsbetrag dar. Die Ansicht der der Generalstaatsanwaltschaft, der Beschuldigte 1 habe auch bei diesem Bauprojekt keinen Rückerstattungswillen gehabt, erweist sich nach Auffassung der Kammer als zutreffend.