Sowohl Fürsprecher und Notar Dieter Haas als auch Rechtsanwalt und Notar Adrian Kneubühler waren an der Lösungsfindung beteiligt. Auch dies ergibt sich aus den Nebenakten (beispielsweise pag, 21 002 992, 21 002 996 f.). Ob die Ansicht der Staatsanwaltschaft, die dadurch entstandenen Mehrkosten seien durch die Generalunternehmerin selbst zu tragen, effektiv zutreffend ist, ist zwar aus Sicht des Gerichts fraglich, A.________ schloss sich jedoch dieser Ansicht an (pag. 05 009 044), so dass nicht näher darauf einzugehen ist. Mit Schreiben vom 17. Mai 2014 kündigte das Ehepaar M./N.________ den GU-Vertrag. […]