am 10. Juni 2013 die ersten 9% des Werkpreises, ausmachend CHF 66'780.00 [...]. Unbestritten ist, dass anschliessend gar nie mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen wurde. Das lag primär daran, dass es der W.________(AG) nicht gelang, mit dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks, EN.________, eine Einigung über ein benötigtes Wegrecht zu finden (vgl. dazu insbesondere die E-Mails auf pag. 21 002 985 ff.). Die Aussage A.________, man habe über zwei Anwälte versucht, mit EN.________ eine Einigung zu finden, ist zutreffend. Sowohl Fürsprecher und Notar Dieter Haas als auch Rechtsanwalt und Notar Adrian Kneubühler waren an der Lösungsfindung beteiligt.