_, eine Einigung über ein benötigtes Wegrecht zu finden. Die Bauherrschaft M.________-N.________ habe mit Schreiben vom 17. Mai 2014 den GU-Vertrag gekündigt. Die Kündigung sei demnach drei Tage nach der Sperrung der Konti der W.________(AG) durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Selbst wenn der Beschuldigte 1 mit dem Ehepaar M.________-N.________ korrekt hätte abrechnen und ihm einen Teil der bereits bezahlten Summe zurückerstatten wollen, hätte er dies folglich nicht mehr tun können. In Übereinstimmung mit der Anklageschrift könnten vier zweckdienliche Zahlungen im Gesamtbetrag von CHF 4'429.60 verzeichnet werden.