Als Treuhänder und bei der W.________ für die finanziellen Belange zuständiges Organ genoss A.________ erhöhtes Vertrauen. Er verwaltete selbständig und berufsmässig Vermögenswerte in fremdem Interesse, wobei die Vermögensverwaltung mindestens einen bedeutenden Teil seiner Erwerbstätigkeit darstellte und einen erheblichen Umfang aufwies. Deliktsbetraq: CHF 28'469.15 Gehilfe: C.________ Privatklägerin: N.________