A.________ schloss als verantwortliches Organ, handelnd für die W.________, am 25. Mai 2013 einen Generalunternehmervertrag mit M.________ und N.________ (nachfolgend GU-Vertrag M.________). Die Parteien vereinbarten, dass die W.________ am EK.________ (Adresse) in K.________(Ortschaft) BE ein Einfamilienhaus erstellt und M.________ und N.________ dafür einen globalen Werkpreis in der Höhe von insgesamt CHF 742'000.00 bezahlen. Die W.________ verpflichtete sich in Art. 6 Ziff. 2 des GU-Vertrags M.________ sämtliche Werkpreiszahlungen in vollem Umfang zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden. In der Folge überwies N.___