Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe sind nicht ersichtlich. 14.8 Fazit Der Beschuldigte 1 ist der qualifizierten Veruntreuung, mehrfach begangen zwischen dem 4. Januar 2013 und dem 14. Mai 2014 in K.________(Ortschaft) und Spanien zum Nachteil von G.________ im Deliktsbetrag von rund CHF 499'996.87 schuldig zu erklären.