_ (GU-Klausel) der jeweiligen GU-Verträge zu, denn mit diesen verpflichtete sich die W.________(AG) explizit zur Verwendung der ihr übertragenen Gelder im Interesse des Vertragszwecks. Das Obergericht das Kantons Bern hielt in seinem Urteil vom 24. August 2017 fest, GU-Klauseln seien "Treuhandverpflichtungen der [Generalunternehmerin], wodurch diese zur Treuhänderin der Werkpreiszahlungen wurde" (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 7 vom 24. August 2017 E. 10.4).