Gemäss den übereinstimmenden Aussagen von A.________ und R.________ betreute die W.________(AG) neben der Geschäftssparte 'Generalunternehmung' auch noch einige Treuhandmandate. Die Analyse der Geschäftskonti zeigt indessen, dass die Treuhandmandate innerhalb der W.________(AG) nur ein Randdasein fristeten und weder nennenswerten Aufwand noch nennenswerten Ertrag generierten. Innerhalb der Sparte 'Generalunternehmung' hingegen war A.________ nicht Treuhänder, sondern CEO. Er stellte sich sämtlichen Bauherrn als CEO und für das Finanzielle zuständige Person der W.________(AG) vor und wurde von den Bauherren auch als solcher wahrgenommen.