sein primäres Ziel war es also nicht, sich unrechtmässig zu bereichern, in seiner Selbstüberschätzung meinte er aber, sich Luxusautos gönnen zu müssen und vor allem die "W.________-Philosophie" auch in andere Länder "tragen" zu müssen und verlor dabei den Überblick über die Kosten völlig. Ob er wie angeklagt berufsmässiger Vermögensverwalter war, wird unten beim Rechtlichen zu klären sein, festhalten kann man beweiswürdigend, dass der Beschuldigte Treuhänder war, sich gegenüber den Bauherren auch als solcher vorstellte, und sicher ein höheres Vertrauen genoss, als wenn er z.B. angegeben hätte, Maurer zu sein.